Auch im Jahr 2022 ist die Lohnverrechnung immer noch durch die COVID-19-Krise geprägt. Die im Laufe des Jahres 2021 beschlossenen und für 2022 geplanten Änderungen betreffen sowohl das Steuerrecht (insb das 2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetz und das Ökosoziale Steuerreformgesetz 2022) als auch das Sozialversicherungsrecht (zB Verlängerung der Freistellung von Schwangeren, Risikopatienten und Sonderbetreuungszeit, Anpassung der Kurzarbeit Phase 5, Erleichterungen in der Beitragszahlung, beitragsfreies Homeoffice-Pauschale).