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Welche (verlängerten) Fristen sind bei der COVID-19-Investitionsprämie zu beachten?

TagesfragenSteuerrechtAndreas Mitterlehner, Max PanholzerSWK 2021, 334 - 339 Heft 5 v. 10.2.2021

Die COVID-19-Investitionsprämie fördert Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen von Unternehmen im Inland. Kürzlich wurde bekannt, dass die Frist zur Setzung der „ersten Maßnahme“ von 28. 2. 2021 auf 31. 5. 2021 verlängert werden soll. Auch der „Investitionsdurchführungszeitraum“ wird jeweils um ein Jahr verlängert werden. Weiters soll auch die Frist für die Durchführung der Abrechnung verdoppelt werden. Aber Achtung: Die Antragstellung für die Investitionsprämie ist – unverändert – nur noch bis 28. 2. 2021 möglich. Andreas Mitterlehner und Max Panholzer geben einen Überblick, welche Fristen bei der Investitionsprämie nun zu beachten sind.

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