Mit Wirksamkeit ab 1. 1. 2022 erfolgte eine umfangreiche Novellierung der Umsatzbesteuerung von Reiseleistungen in § 23 UStG. Dieser Beitrag soll in zwei Teilen die Margenbesteuerung unter besonderer Berücksichtigung der Änderungen und kritischer Würdigung der adaptierten Verwaltungspraxis untersuchen. Der erste Teil behandelt insbesondere den Anwendungsbereich sowie die erfassten Reise- und Reisevorleistungen.
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