Hintergrund dieses Beitrags ist die aktuelle OGH-Judikatur betreffend das Inhabersparbuch in der Verlassenschaft, wie sie in der Entscheidung vom 29. 4. 2021, 2 Ob 5/21f, dargelegt ist. Dieses Judikat hat beim Autor einige – vor allem praktische – Überlegungen ausgelöst.
Schlagwörter: