Am 18. 11. 2021 hat die Europäische Kommission beschlossen, den befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen, der eigentlich am 31. 12. 2021 auslaufen sollte, bis zum 30. 6. 2022 zu verlängern. Um die wirtschaftliche Erholung stärker zu unterstützen, hat die Kommission zudem zwei neue Instrumente eingeführt, die während eines zusätzlichen befristeten Zeitraums direkte Anreize für private Investitionen für zukunftsgerichtete Investitionsförderung (bis 31.