(SWK) – Aufgrund der zunehmenden, vor allem COVID-19-bedingten Verlagerung der Arbeit in den privaten Bereich und des unverhältnismäßigen Aufwands der exakten Ermittlung des betrieblichen Anteils an Wohnkosten wird das sogenannte „Arbeitsplatzpauschale“ eingeführt. Ein entsprechender Initiativantrag (2080/A 27. GP ) wurde bereits eingebracht und dem Finanzausschuss des Nationalrats zugewiesen, der ihn in seiner nächsten Sitzung am 30. 11. 2011 behandeln wird. Daneben enthält der Initiativantrag weitere Neuerungen und Klarstellungen, insb umfangreiche verbrauchsteuerliche Änderungen im Gefolge unionsrechtlicher Vorgaben.