Der Ministerialentwurf zum Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 Teil I, der am 8. 11. 2021 zur Begutachtung veröffentlicht wurde, sieht vor, dass Kryptowährungen in die Einkünfte aus Kapitalvermögen aufgenommen werden sollen. Die bisherige Rechtsunsicherheit, die durch fehlende explizite gesetzliche Regelungen zur Besteuerung von Krypto-Assets bedingt war, soll dadurch beseitigt werden. Die vorgeschlagene gesetzliche Neuregelung ist prinzipiell zu begrüßen und ein richtiger Schritt, um Österreich als Vorzeigestandort in Bezug auf die Besteuerung von Kryptowährungen zu etablieren. Dieser Beitrag analysiert die geplanten Änderungen des Ministerialentwurfs und zeigt Aspekte auf, die für den finalen Gesetzestext noch beachtet werden sollten.