Rechtsanwälte und Notare unterliegen als Verpflichtete iSd 4. Geldwäsche-RL (Art 2 Abs 1 Z 3 lit b) auch nach österreichischem Recht Verdachtsmeldepflichten im Rahmen der Vorschriften zur Geldwäscheprävention (§§ 8a ff RAO; §§ 36a ff NO). Diese Checkliste zeigt alle wesentlichen Rechte, Pflichten und Aufgaben, die in diesem Zusammenhang zu beachten sind. Ein Leitfaden für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer wurde bereits in der SWK 25/2021 veröffentlicht.