Die Verbringung von Nebenstoffen bzw Ersatzteilen im Rahmen von grenzüberschreitenden Werkleistungen wird weder in der MwStSyst-RL noch im UStG explizit normiert. Es stellt sich die Frage, ob hinsichtlich der Verbringung aus österreichischer Sicht aufgrund der Werkleistung einheitlich von einer sonstigen Leistung ausgegangen werden kann oder ob die Verbringung getrennt von der sonstigen Leistung zu beurteilen ist, was allenfalls eine umsatzsteuerrechtliche Registrierung in Österreich erfordert.