(SWK) – Die Neuregelung der NoVA im Zeichen der Ökologisierung ist mit 1. 7. 2021 in Kraft getreten. Eine Übergangsregelung gilt, wenn ein Kaufvertrag über ein Kfz vor dem 1. 6. 2021 abgeschlossen wurde, die Lieferung aber erst nach dem 1. 7. 2021, aber vor dem 1. 11. 2021 erfolgt. Diese Regelung soll nun verlängert werden.