Am 7. 10. 2021 veröffentlichte das Bundesministerium für Finanzen die neuen Verrechnungspreisrichtlinien in der Findok. Sie stellen eine grundlegende, längst überfällig gewordene Überarbeitung der VPR 2010 dar und dienen als Auslegungsbehelf für den Fremdvergleichsgrundsatz. Die Änderungen sind überwiegend auf internationale Entwicklungen im Zuge des BEPS-Projekts der OECD zurückzuführen, das ua das Ziel hatte, die Bestimmung von Verrechnungspreisen mit der Wertschöpfung innerhalb der Unternehmensgruppe in Einklang zu bringen. Die VPR 2021 adressieren jedoch auch einige weitere „Dauerbrenner“ in der Verrechnungspreispraxis der vergangenen Jahre, wie zB Verrechnungspreiskorrekturen auf den Median und Jahresendanpassungen.