Ein Aspekt der wachsenden Cyberkriminalität ist die digitale Erpressung durch sogenannte „Ransomware“: Dabei werden die Computersysteme des Opfers mit einem Schadprogramm infiziert. Dieses verschlüsselt anschließend die Nutzerdaten. Für deren Wiederherstellung wird die Bezahlung von „Lösegeld“, meist in Form von nicht nachzuverfolgenden Bitcoins, gefordert. Vielfach wird dieser Forderung Folge geleistet, um den Zugang zu den eigenen Daten zurückzuerlangen, die betrieblichen Abläufe wiederherzustellen und allenfalls auch die Veröffentlichung sensibler Informationen im Internet zu verhindern. Im Folgenden wird der Frage nachgegangen, ob diese Lösegeldzahlungen im unternehmerischen Bereich steuerlich abzugsfähig sind.