Am 3. 6. 2021 hat der EUGH geurteilt, dass ausländische Vermieter einer österreichischen Liegenschaft ohne eigenes Personal für die Leistungs-bewirkung keine feste Niederlassung iSd Art 43 MwStSyst-RL sowie Art 44 und 45 MwStSyst-RL idF RL 2008/8/EG haben. Daraus resultiert, dass solche ausländischen Vermieter in Österreich nicht zur Umsatzsteuer zu veranlagen sind, sofern sie ausschließlich diese Vermietungsumsätze tätigen und es sich bei den Mietern um Unternehmer handelt.