Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) sollen ab 2022 die steuerlichen Rahmenbedingungen für deutsche Personengesellschaften erneuert und das Unternehmenssteuerrecht internationalisiert werden. Den Kern bildet dabei die Möglichkeit für Personengesellschaften, zur Besteuerung als Körperschaft zu optieren („check the box“). Der Übergang von der Besteuerung als Mitunternehmerschaft nach dem Transparenzprinzip zur Besteuerung als Körperschaft nach dem Trennungsprinzip und retour wird technisch durch fiktive Umwandlungen (in Österreich: Umgründungen) gelöst. Dieser Beitrag soll einen ersten Überblick über die Eckpfeiler des neuen Optionsmodells geben und diese kritisch würdigen.