Seit 1. 1. 2021 werden die finanzstrafrechtlichen Kompetenzen im neuen Amt für Betrugsbekämpfung sowie im neuen Zollamt Österreich gebündelt. Es ist absehbar, dass diese neue, vereinfachte Behördenstruktur zu einer vermehrten Gerichtszuständigkeit in Finanzstrafsachen führen wird, weil es nunmehr in vielen Konstellationen zu einer Zusammenrechnung der strafbestimmenden Wertbeträge kommen wird.
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