Das Jahr 2020 hatte es in sich. Es gibt kaum einen Lebensbereich, der von COVID-19 nicht in irgendeiner Form berührt wurde. In weiten Bereichen trifft dies natürlich auf das Wirtschaftsleben und die wirtschaftliche Situation vieler Unternehmen zu. Damit zeigt sich schon, dass das Jahr 2020 vieles war: schwierig, herausfordernd, anders – alles in allem in den meisten Fällen: nicht repräsentativ. In bestimmten gesetzlichen Bestimmungen gibt es allerdings Vergleichsparameter, die steuerliche Konsequenzen auslösen. Als Vergleich einen nicht repräsentativen Zeitraum heranzuziehen, birgt jedoch die Gefahr von Verzerrungen bis hin zu unsachlichen Folgen. In weiterer Folge sollen einige Beispiele im Geltungsbereich des UmgrStG aufgezeigt werden.