Die Frage der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte bei Maßnahmenbeschwerden hat durch das Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG) abermals eine Wendung genommen und erfordert durch die geänderte Organstellung eine umfassende Neubewertung der Zuständigkeitssituation. Ob und in welcher Form diese Neuregelung durch die Organisationsgesetze tatsächlich zu inhaltlichen Änderungen führt, soll in der Folge neuerlich untersucht werden.