Im Rahmen dieses Beitrags soll der Frage nachgegangen werden, ob hinsichtlich einer Vermietung und Verpachtung eines Grundstücks auch dann zur Steuerpflicht gemäß § 6 Abs 2 UStG optiert werden kann, wenn es sich beim Mieter um einen Unternehmer handelt, der dieses Grundstück für seine Umsätze im Rahmen eines gemäß § 22 UStG pauschalierten land- und forstwirtschaftlichen Betriebs verwendet.
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