Der Gesetzgeber hat in § 323e BAO die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die überwiegend seit Ausbruch der COVID-19-Pandemie aufgelaufenen Abgabenrückstände in Form eines besonderen Ratenzahlungsmodells abgetragen werden können. Kürzlich wurde unter dem Schlagwort „Safety Car Phase“ eine flexible Eingangsphase für die ersten drei Monate angekündigt.
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