Mit Wirkung vom 1. 1. 2020 wurde das Elektrizitätsabgabegesetz (ElAbgG) durch das StRefG 2020, BGBl I 2019/103, novelliert und eine unbeschränkte Befreiung für mittels Photovoltaik (PV) selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strom („Eigenstrombefreiung“
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.