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Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers

SteuernSteuerrechtHannes PurkarthoferSWK 2020, 359 - 360 Heft 7 v. 1.3.2020

Im allgemeinen Wirtschaftsleben stellt es keine Seltenheit dar, dass GmbH-Gesellschafter Bürgschaften zugunsten „ihrer“ Gesellschaft eingehen (müssen). In einem Erkenntnis vom 6. 8. 2019, RV/7100103/2014, hat sich das BFG eingehend mit der Frage befasst, ob Aufwendungen, die aus einem derartigen Bürgschaftsverhältnis resultieren, als außergewöhnliche Belastungen oder, im beschwerdegegenständlichen Fall eines nichtwesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers, als (nachträgliche) Werbungskosten abgesetzt werden können.

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