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Die Senkung der Körperschaftsteuer ist sinnvoll, die Begünstigung einbehaltener Gewinne nicht

SteuernSteuerrechtRainer Niemann, Timon ScheuerSWK 2020, 328 - 332 Heft 6 v. 20.2.2020

Die neue Bundesregierung beabsichtigt die Senkung des Körperschaftsteuersatzes. Das Regierungsprogramm der ehemaligen Bundesregierung hingegen zielte insbesondere auf eine Begünstigung nicht entnommener Gewinne ab. Während die geplante Tarifsenkung die Standortattraktivität Österreichs verbessern kann, hätte eine Begünstigung einbehaltener Gewinne ökonomisch schädlich gewirkt. Vor dem Hintergrund des Konkretisierungsbedarfs des aktuellen Regierungsprogramms ist eine stärker modell- und evidenzbasierte Steuerpolitik und damit die Berücksichtigung von Entscheidungswirkungen der Besteuerung im Vorfeld von Reformen dringend einzufordern.

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