vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Befreiung von der Normverbrauchsabgabe für Menschen mit Behinderung ab 30. 10. 2019

TagesfragenSteuerrechtJosef UngerichtSWK 2020, 317 - 320 Heft 6 v. 20.2.2020

Mit dem Steuerreformgesetz 2020 – StRefG 2020, BGBl I 2019/103, wurde in Art 12 auch das Normverbrauchsabgabegesetz geändert. Im Wesentlichen wurde dabei eine Änderung bzw Anpassung des NoVA-Tarifs vorgenommen. Neu eingefügt in § 3 Z 5 NoVAG wurde eine NoVA-Befreiung für Menschen mit Behinderung. Dieser Beitrag untersucht die Neuregelung, mit der erstmals im Normverbrauchsabgabegesetz eine Befreiung für Menschen mit Behinderung geschaffen wurde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!