Mit dem – derzeit noch nicht erlassenen – 18. COVID-19-Gesetz werden nicht nur zahlreiche Gesetze geändert, sondern auch das Bundesgesetz über die Prüfung von Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz – CFPG) erlassen. Zielsetzung des CFPG ist die Ermöglichung einer effizienten nachträglichen Kontrolle von Förderungsmaßnahmen aufgrund der COVID-19-Pandemie durch eine Prüfung eines Finanzamtes im Zuge einer Außenprüfung. Die Finanzämter werden mit der Erstellung von Gutachten für die auszahlenden Stellen beauftragt und werden dabei ausnahmsweise nicht als Abgabenbehörden tätig. Zum einen werden dabei – im Rahmen von abgabenbehördlichen Überprüfungen (auch) Sachverhalte der Förderungsinanspruchnahme überprüft, andererseits können aber auf Weisung des Bundesministers für Finanzen auch solistische Prüfungen (ausschließlicher Prüfzweck ist dabei die Förderungsprüfung) erfolgen. Bei diesen Prüfungen werden Mitteilungen an die Förderstellen, bei entsprechender Verdachtslage aber auch Anzeigen gemäß § 78 StPO an die Staatsanwaltschaft zu richten sein.