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Auf dem Weg zum Nulldefizit?

WirtschaftSteuerrechtReinbert SchauerSWK 2018, 1101 - 1107 Heft 23 und 24 v. 20.8.2018

Mit der Beschlussfassung über das Doppelbudget 2018/2019 wurde für 2019 erstmals nach langen Jahren ein „Nulldefizit“ (Überschuss der Einzahlungen über die Auszahlungen iHv 514,7 Mio Euro) in die Planung aufgenommen. In Anbetracht des im Rechnungsabschluss des Bundes 2017 in der Finanzierungsrechnung ausgewiesenen Abgangs von –6.872,6 Mio Euro (das sind knapp 10 % der Einzahlungen) erscheint dieses Ziel sehr ambitioniert. In der politischen Diskussion bleibt weiterhin unberücksichtigt, dass mit dem BHG 2013 neben dem Finanzierungshaushalt auch der Ergebnishaushalt zu planen und abzurechnen ist. Für 2019 weist der Ergebnisvoranschlag ein Nettoergebnis von –2.271,6 Mio Euro aus, in der Ergebnisrechnung 2017 scheint ein Saldo von –1.646,3 Mio Euro auf, ein ausgeglichenes Ergebnis wurde noch nie erreicht. Dem Nachweis der Erträge und Aufwendungen und damit der jährlichen Substanzveränderung wird weiterhin keine gebührende Beachtung beigemessen.

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