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Erhebungen zu abgabenrechtlich relevanten Sachverhalten nach dem Kapitalabfluss-Meldegesetz

SteuernSteuerrechtHerwig Heller, Daniela StefflSWK 2018, 1095 - 1100 Heft 23 und 24 v. 20.8.2018

Die seit 1. 3. 2015 bestehende – zeitlich bis längstens Dezember 2022 befristete – Verpflichtung von Kreditinstituten zur Meldung höherer Kapitalabflüsse gegenüber dem BMF führte zu einer kontroversen Diskussion über die damit verbundenen (Prüf-)Befugnisse der Finanzverwaltung. Der vorliegende Beitrag soll die Intention des Gesetzes näher beleuchten und damit verdeutlichen, in welchem rechtlichen Rahmen die Abgabenbehörde Überprüfungen von Kapitalabflussmeldungen vornimmt.

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