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Die Bescheidberichtigung – kein Mittel für alle Fälle

TagesfragenSteuerrechtStefan SchusterSWK 2018, 1001 - 1003 Heft 23 und 24 v. 20.8.2018

Das BFG hat kürzlich entschieden, dass bei behördlicher Nachlässigkeit eine Bescheidberichtigung gem § 293b BAO nicht offensteht, weil der rechtswidrige Bescheid gerade nicht auf eine „offensichtliche Unrichtigkeit“ in der Abgabenerklärung zurückzuführen ist (BFG 25. 5. 2018, RV/3100353/2018). Die Bescheidberichtigung ist keinesfalls ein Eventualinstrument, das beliebig eingesetzt werden kann – auch nicht dann, wenn die Abgabenbehörde Fehler gemacht hat.

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