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Land- und Forstwirtschaft im EStR-Wartungserlass 2018 - Für Rebanlagen, die ab 2019 ausgesetzt werden, ist von einer Nutzungsdauer von mindestens 25 Jahren auszugehen

Steuerrecht; Landwirtschaft; GesellschaftsrechtAufsatzDr. Gerhard PetschniggSWK 2018, 917 - 925 Heft 20 und 21 v. 21.7.2018

Normen: § 295 Abs 1 BAO

Schlagwörter:

Einkommensteuerrichtlinien 2000 (EStR 2000) - Wartungserlass 2018; Vollpauschalierung; Land- und Forstwirte; Einheitswertbescheide; land- und forstwirtschaftliche Hauptfeststellung; Wertfortschreibungsbescheide; land- und forstwirtschaftliche Pauschalierung; Bilanzierung; Buchführungspflicht; Berechnung der Vieheinheiten; Teilpauschalierung; Förderungen und Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln; Verkauf von Fischereikarten; Verpachtung von Fischereirechten; Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft; Angelsportzentren; Partyteiche; Christbaumkulturen; Pachtzinsenabzug; land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerb; wirtschaftliche Unterordnung; Urproduktekatalog; Erträge aus Schuldnachlässen; Imkerei; Leitungsentschädigungen; Zuordnung der Entschädigungssumme; nichtlandwirtschaftliche Nutzungsüberlassung von Grund und Boden; Agrargemeinschaftskosten; Einkünfte aus Waldnutzungen infolge höherer Gewalt

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