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Was tun, wenn der Beleg nicht stimmt? - Bei der Umsetzung der Registrierkassensicherheitsverordnung ist eine Vielzahl von Fehlern zu beobachten

SteuerrechtAufsatzDr. Markus KnasmüllerSWK 2017, 742 - 747 Heft 15 v. 3.6.2017

Normen: RKSV, BGBl II Nr 410/2015; § 10 RKSV

Schlagwörter:

Registrierkassenpflicht; Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV); Fehler; fehlerhafte Belege; Mängel; Registrierkasse; Kassenbeleg; maschinenlesbarer Code; Datenerfassungsprotokoll; Kassenidentifikationsnummer; QR-Code

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