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Fristenlauf, wenn der 31. Dezember ein Samstag ist - Ein blamabler Fernsehauftritt

SteuerrechtSWK 2016, 448 Heft 8 v. 19.3.2016

Normen: § 108 Abs 3 BAO

Schlagwörter:

Steuerinsider; Arbeitnehmerveranlagung; Fristen; 31. Dezember 2016; fristwahrende Einbringung; Anträge auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2011

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