Das Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2015 hat im österreichischen Steuerrecht ein neues Entstrickungsregime eingeführt. Zum einen hat das AbgÄG 2015 zu einem umfassenden Entstrickungs- und Verstrickungsregime geführt. Zum anderen greift im Verhältnis zu EU- und EWR-Staaten nicht mehr ein Stundungssystem, sondern eine Ratenzahlungsoption. Der Beitrag bringt einen Überblick über die Tatbestände, die im betrieblichen Bereich im EStG oder im UmgrStG eine Ent- oder Verstrickung auslösen, sowie über die Rechtsfolgen.