Entscheidung: EuGH 02.10.2014, C-446/13 , Fonderie
Schlagwörter:
gemeinsames Mehrwertsteuersystem; einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage; Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie; Ort der Lieferung von Gegenständen; Endbearbeitung; Beförderung; Liefergegenstand; Lieferung ins Ausland; innergemeinschaftlicher Erwerb; Verkäufer; Lieferer, der in einem anderen Mitgliedstaat als der Erwerber niedergelassen ist; Bestimmung des Lieferorts; Lieferant und Erwerber in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässig; Bearbeitung der Liefergegenstände im Mitgliedstaat des Erwerbers