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Mitarbeiterrabatte: Bei 1.000 Euro ist noch lange nicht Schluss - Was gilt bei Rabatten in unterschiedlicher Höhe?

SteuerrechtGesetzgebungStB Mag. Stefan Schuster, MBASWK 2016, 609 - 610 Heft 12 v. 23.4.2016

Normen: § 3 Abs 1 Z 21 EStG

Schlagwörter:

Lohnsteuer; LStR-Wartungserlass 2015; geldwerte Vorteile aus dem Dienstverhältnis; Freibetrag; Steuerreform 2015/2016; verschiedene Rabatthöhen; Steuerfreiheit; Mitarbeiterrabatt; Dienstgeber; geldwerter Vorteil; Steuerpflicht

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