Entscheidung: VwGH 02.07.2015, Ro 2015/16/0019
Schlagwörter:
Wetten auf virtuelle Hunde- oder Pferderennen; Sportwetten; Glücksspiel im Sinne des Glücksspielgesetzes; virtuelles Rennen; Gebühren nach dem Gebührengesetz; Vermittler von Wetten auf virtuelle Rennen von artifiziell generierten Tierdarstellungen;