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Das Bundesgesetz über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten - Welche Vorteile kann außergerichtliche Streitbeilegung für Unternehmer bieten?

Zivilrecht; ZivilprozessrechtAufsatzDr. Artur SchuschniggSWK 2015, 1072 - 1076 Heft 23 und 24 v. 15.8.2015

Normen: AStG; RL 2013/11/EU ; Art 6 EMRK; § 78a Abs 5 Eisenbahngesetz; Art 14 VO (EU) Nr 524/2013; § 1 KSchG; § 39 MRG

Schlagwörter:

Konsumentenschutz; Verbraucherschutz; Verbraucherschlichtung; außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten; ADR-Richtlinie; EU-Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten; Schlichtung für Verbrauchergeschäfte; Streitigkeiten über Kaufverträge über unbewegliche Sachen; Mietverträge; Streitigkeiten über Gesundheitsdienstleistungen; Stellen zur alternativen Streitbeilegung; Schlichtungsstellen; Zivilgerichtsbarkeit; Auffangschlichtungsstelle; Streitschlichtungsstelle; Verfahrensregeln; Freiwilligkeit; Streitschlichtungsverfahren; Informationspflichten; Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte; EU-Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten; Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft; Unternehmer; Website;

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