Normen: § 2 Abs 1 KStG; § 5 Z 12 KStG; § 23 KStG; § 21 EStG; § 23 EStG; § 2 Abs 3 UStG; § 45 Abs 3 BAO; § 188 BAO; § 1 Vereinsgesetz 2002; § 32a NÖ Feuerwehrgesetz
Schlagwörter:
Abgabenrecht; Betrieb gewerblicher Art; Körperschaftsteuer; Umsatzsteuer; Feuerwehr; Körperschaften öffentlichen Rechts; Steuerpflicht; Gemeinnützigkeit; gesellige Veranstaltung; gesellschaftliche Veranstaltung; Feuerwehrveranstaltungen; Zeltfeste; Preisschnapsen; Durchführung von Feuerwehrwettkämpfen; Feuerwehrball; Steuerbefreiung; begünstigter Zweck; Feuerwehrfest; Verein zur Förderung der Freiwilligen Feuerwehr; Unterstützungsverein der Freiwilligen Feuerwehr; Sportverein; gemeinsames Fest der Freiwilligen Feuerwehr mit einem Verein; mitunternehmerische Betätigung; unmittelbare Förderung; Nachweis der Mittelverwendung; Entgeltlichkeit; unechte Spenden; Vier-Tage-Regel; mehrtätige Veranstaltung; eintägige Veranstaltung; Besteuerung; Vereinsfeste; eintägige Feste; Vereinsbesteuerung; Mittelbeschaffung; Festveranstaltungen; Sammeln von Spendengeldern; mehrtägiges Fest; verdeckte Eintrittsgelder; gastgewerbliche Tätigkeiten; Ausgabe von Speisen und Getränken;