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Der faktische Geschäftsführer als abgabenrechtlicher Pflichtenträger? - Pflichtenstellung wird durch Auftragsverhältnis begründet

Steuerrecht; StrafrechtAufsatzWP/StB Hon.-Prof. Dr. Roman LeitnerSWK 2015, 981 - 982 Heft 20 und 21 v. 15.7.2015

Schlagwörter:

Finanzstrafrecht; Haftung; faktischer Geschäftsführer; Verantwortlichkeit; Pflichtenübernahme; Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Pflichten der Gesellschaft; unmittelbarer Täter;

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