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Forschungsprämie für Softwareentwicklung

SteuerrechtJudikaturSWK 2014, 1305 Heft 30 v. 20.10.2014

Normen: § 167 Abs 2 BAO; Anhang I Teil B Z 13 der VO BGBl II Nr 506/2002

Schlagwörter:

Forschungsförderung; Gutachten; Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft; FFG; unzureichende; Schlüssigkeit; Nachvollziehbarkeit; Begründung; Forschungsaktivitäten; Entwicklungsaktivitäten; Antragsteller; Jahresgutachten; begünstigte; Forschung und experimentelle Entwicklung; Forschungsprämienverordnung; Beantragung;

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