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Einheitlicher Abwicklungsmechanismus für Banken

BankwesenGesetzgebungSWK 2014, 847 Heft 18 v. 20.6.2014

Normen: Art 114 AEUV

Schlagwörter:

Europäische Bankenunion; EU; Mitgliedstaaten; Intergouvernementales Abkommen; Übereinkommen über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge; EU-Verordnung zur Errichtung eines einheitlichen europäischen Abwicklungsmechanismus für Banken; Bankenabgabe; Bankabwicklungen; Gemeinschaftshaftung; IGA;

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