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Grunderwerbsteuer ist nichts anderes als versteckte Erbschafts- und Schenkungssteuer! - Durch die Hintertüre wird unentgeltlicher Grundstückserwerb sehr wohl besteuert

SteuerrechtAufsatzDr. Karlheinz SchubertSWK 2014, 692 Heft 15 v. 15.5.2014

Schlagwörter:

Leserbrief; Budgetbegleitgesetz 2014; Erben; Schenken; Grundstücke; Bemessungsgrundlage; Grundbesitz; Grundstücksübertragungen; Grundstückszuwendungen; Besteuerung; unentgeltliche; Grundstückserwerbe; Einheitswerte;

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