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Änderung bei der Monatsfrist des § 82 Abs 8 KFG

SteuerrechtGesetzgebungSWK 2014, 691 Heft 15 v. 15.5.2014

Normen: BMF-Erlass vom 29. 4. 2014, BMF-010220/0067-VI/9/2014; § 79 KFG; § 82 Abs 8 KFG idF BGBl I Nr 26/2014

Schlagwörter:

Fahrzeuge; ausländisches Kennzeichen; Einbringung; Bundesgebiet; erstmalige; Grenzübertritt; vorübergehende Verbringung; Ausland; übriges Gemeinschaftsgebiet; Frist; Beginn; Unterbrechung; Inland; Zulassung; widerrechtliche Verwendung; Zulassungsverpflichtung; Verkehrsteuern;

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