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Nicht wesentlich beteiligte GmbH-Geschäftsführer müssen nicht zwingend lohnsteuer-, DB-, KommSt- und ASVG-pflichtig sein! - Es ist an der Zeit, dass dies im Interesse der Rechtssicherheit auch die Finanzverwaltung endlich zur Kenntnis nimmt

SteuerrechtJudikaturProf. Werner SedlacekSWK 2013, 372 - 376 Heft 7 v. 1.3.2013

Normen: § 25 Abs 1 Z 1 lit a EStG; § 4 Abs 2 ASVG; § 47 Abs 2 ASVG; § 5 GSVG

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