Nicht wesentlich beteiligte GmbH-Geschäftsführer müssen nicht zwingend lohnsteuer-, DB-, KommSt- und ASVG-pflichtig sein! - Es ist an der Zeit, dass dies im Interesse der Rechtssicherheit auch die Finanzverwaltung endlich zur Kenntnis nimmt
SteuerrechtJudikaturProf. Werner SedlacekSWK 2013, 372 - 376 Heft 7 v. 1.3.2013