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Vorschreibung des Gehsteigbeitrages

Aus der jüngsten RechtsprechungSteuerrechtProf. Gerhard GaedkeSWK 2013, 142 Heft 3 v. 20.1.2013

Normen: § 11 Abs 3 Tir VAAG; § 15 Abs 5 Tir VAAG

Schlagwörter:

Tirol; Abgabenrecht; Aufschließungsbeitrag; Tiroler; Verkehrsaufschließungsabgabengesetz; Gehsteigbeitrag; Gebäude; Interessentenbeitrag; Gebäudeteil; Abbruch; Neuerrichtung; Vorschreibung; Gehsteigabgabe; Baumasse; Berechnungsgrundlage;

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