Normen: § 201 Abs 2 Z 4 UGB
Schlagwörter:
Jahresabschluss; Betriebsprüfung; Unternehmen; falscher; Werbeaufwendungen; Bilanzierung; nicht realisierter Gewinn; Unregelmäßigkeiten; Vertriebsrecht; Grundsatz der Vorsicht; Imparitätsprinzip; Aktivierung; Ausweis; Bilanzpolizei; Rechnungslegungs-Kontrollgesetz; Finanzberichterstattung; Rechnungslegung; Unrichtigkeiten; Unternehmensabschüsse; Außenprüfung; Gläubigerschutz; Richtigstellung; Finanzbehörde; Bilanzfälschung;