Normen: § 82 Abs 8 KFG; NoVAR 2008, Rz 34; § 1 Z 3 NoVAG
Schlagwörter:
Normverbrauchsabgabe; dauernder Standort; Fahrzeug; Kfz; Pflicht; Verwendung; mit ausländischem Kennzeichen; Österreich; Inland; NoVA-; Steuersünder; Privatnutzung; betriebliche Zwecke; Dienstnehmer; Überlassung; Dienstreisen; Fahrten; Nachweis; Fahrtenbuch; Unternehmen; Zulassung; zur Verfügung stellen; Einbringung; Ausland; Überlassung; inländische; Betriebsstätte; freie Verfügbarkeit; ohne; Nutzung; laufende Kosten; Kostentragung; ausländisches; keine; Voraussetzungen; widerrechtliche;