Normen: § 168 StGB; § 52 Abs 1 Z 1 und Abs 2 GSpG
Schlagwörter:
Glücksspiel; Veranstaltung; Zuständigkeit; Verwaltungsstrafbehörden; Verwaltungsübertretung; Strafgerichte; Gerichtsdelikt; Abgrenzung der; Organisieren, Anbieten oder unternehmerisch Zugänglichmachen von verbotenen Ausspielungen mit Spielautomaten; Übertretung des Glücksspielgesetzes; Verstöße gegen das Glücksspielgesetz; Gerichtszuständigkeit; verwaltungsbehördliche; tatsächlich geleistete; Einsätze; Spieler;