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Gewinnfreibetrag bei Einbringung - Nur Anschaffungen bis zum Einbringungsstichtag sind verwertbar

SteuerrechtJudikaturDr. Hans BlasinaSWK 2013, 1201 - 1203 Heft 27 v. 20.9.2013

Normen: § 14 Abs 1 UmgrStG; § 16 Abs 5 UmgrStG; § 10 EStG; § 14 EStG

Schlagwörter:

Freibetrag für investierte Gewinne; FBiG; Steuerbegünstigungen; Einzelunternehmen; Einbringung; Einbringungsstichtag; Einkommensteuer; Anschaffung; GmbH; Kapitalgesellschaft; begünstigte Wirtschaftsgüter; Umgründung; unterjährig; Einzelunternehmer; Umgründungssteuerrecht; Wirtschaftsjahr; Übertragung;

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