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Umsätze aus dem Betrieb einer Kampfsportschule können steuerfrei sein

SteuerrechtJudikaturSWK 2013, 1154 Heft 26 v. 10.9.2013

Normen: § 6 Abs 1 Z 11 lit a UStG; § 4 Nr 21 lit a sublit bb dUStG; Art 132 Abs 1 Buchst i der MwStSyst-RL; Art 13 Teil A Abs 1 Buchst i der 6. MwSt-RL

Schlagwörter:

Umsatzsteuer; deutsches; Umsatzsteuerrecht; Umsätze; Kampfsportschule; Steuerfreiheit; Freizeitgestaltung; gemeinsames Mehrwertsteuersystem; Schulunterricht; Hochschulunterricht; Mehrwertsteuersystemrichtlinie; Steuerbefreiung; allgemeinbildende; berufsbildende; Einrichtungen; Schule;

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