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Kinderbetreuungszuschuss rückwirkend auf 1.000 Euro pro Jahr angehoben

SteuerrechtGesetzgebungSWK 2013, 1020 Heft 23 und 24 v. 15.8.2013

Normen: BGBl I Nr 135/2013; § 49 Abs 3 Z 11 ASVG; § 3 Abs 1 Z 13 lit b EStG

Schlagwörter:

Kinderbetreuung; Zuschuss; rückwirkende; Anhebung; Arbeitgeber; Sozialversicherungsrecht; Höchstbetrag; steuerfrei; sozialabgabenfrei; Steuerbefreiungen; Einkommensteuer;

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