vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abgabenänderungsgesetz 2012 bringt Haftung auch für den De-facto-Geschäftsführer - Gleichzeitige Inanspruchnahme faktischer und handelsrechtlicher Geschäftsführer möglich

SteuerrechtAufsatzHR Mag. Dr. Bernhard LudwigSWK 2013, 553 - 554 Heft 10 v. 1.4.2013

Normen: AbgÄG 2012; § 9 BAO; § 9a BAO; § 6a Abs 2 und Abs 3 KommStG

Schlagwörter:

Abgabenänderungsgesetz 2012; Haftung; De-facto-; Geschäftsführer; Haftungsinanspruchnahme; faktischer; Vertreter; Gesellschaft; gleichzeitige; handelsrechtlicher; Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten; Abgabenschuldigkeiten;

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!